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Bis 01.12.2012 = 01169
Ab 01.12.2012 aktualisierte Homepage

                                                                                                        AGB (Teil 2 von 3

      (2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Dies gilt nicht , soweit der Käufer
          Verbraucher ist. In diesem Fall geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer über. Die Kosten für Versicherungen der Lieferung sind
           zuzüglich zum Verkaufspreis zu zahlen.
                                                                                       
                                                                                                   § 6 Gewährleistung
      (1) Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Auf Teile die für den Zweck des Rennsports usw.
           genutzt werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
      (2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft,
           so wird der Mangel nach entsprechender Prüfung kostenlos nachgearbeitet. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
     (3)  Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochwn nach Lieferung schriftlich
           mitgeteilt werden.
      (4) Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand , in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung  des Mangels befindet, zur Prüfung durch den
           Verkäufer einzuschicken oder bereit zuhalten. Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus
      (5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
      (6) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Hinsichtlich Schäden am
             Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftungfür einfache Fahrläsigkei ausgeschlossen.
                                                                                                                                                                                                        
                                                                                                     § 8 Eigentumsvorbehalt
 
        (1) Bis zur Erfüllung aller offenen Forderungen , die adem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, 
              behält sich der  Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über diese Ware nicht verfügen.


                                                                                                           Fortsetzung:   <AGB Teil 3>                                                                                                                                                              

 
                                                                                                                  
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