Verbraucher ist. In diesem Fall geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer über. Die Kosten für Versicherungen der Lieferung sind
zuzüglich zum Verkaufspreis zu zahlen.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Auf Teile die für den Zweck des Rennsports usw.
genutzt werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft,
so wird der Mangel nach entsprechender Prüfung kostenlos nachgearbeitet. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochwn nach Lieferung schriftlich
mitgeteilt werden.
(4) Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand , in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Prüfung durch den
Verkäufer einzuschicken oder bereit zuhalten. Ein Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus
(5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(6) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Hinsichtlich Schäden am
Leben, Körper und Gesundheit ist die Haftungfür einfache Fahrläsigkei ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller offenen Forderungen , die adem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über diese Ware nicht verfügen.
Fortsetzung: <AGB Teil 3>